Opt-in |
Opt-in ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren aus dem Permission-Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – explizit bestätigen muss. Sein Gegensatz ist ein – in vielen Fällen rechtlich unzulässiges – Opt-out-Verfahren. In der WBS ist der Versand aller E-Mails im Zusammenhang mit einem Newsletter von der Zustimmung des Empfängers abhängig. Wir unterscheiden verschiedene Arten der Zustimmung. |
Hier finden Sie Erklärungen zu folgenden Punkten: |
Rechtliche AspekteVorbemerkung: Die in diesem Abschnitt veröffentlichten Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen deshalb in keinem Fall als Nachweis juristischer Unbedenklichkeit. In der deutschen Rechtssprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass jedes E-Mail, welches dem Zweck dient, eine geschäftliche Beziehung zum Empfänger aufzubauen, grundsätzlich als nicht zumutbare Werbung zu werten und deshalb nicht gestattet ist. Die einzige Ausnahme bildet hierbei ein E-Mail, dessen Erhalt der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat. Sogar die Zusendung eines Bestätigungslinks per E-Mail bedarf einer solchen Zustimmung. Deshalb ist dringend zu empfehlen, bereits im Formular diese Zustimmung zu fordern, bevor das E-Mail mit dem Bestätigungslink versandt wird. Das Doppelte-Opt-in-Verfahren mit der Zustimmung des Empfängers zur vollständigen Durchführung ist das einzige Opt-in-Verfahren mit der Chance auf eine in Deutschland rechtssichere Abwicklung. Alle anderen Wege, eine Kommunikation mit potenziellen Kunden zum Zweck des Vertriebs zu beginnen, gelten als illegal und setzen den Versender von E-Mails in Deutschland der Gefahr aus, von einem Empfänger wirksam verklagt zu werden. Ermitteln Sie die für Ihre Region geltenden juristischen Regeln und stellen Sie zu Ihrer Sicherheit in allen Formularen die geeignete Opt-in-Frage, um sich die ausdrückliche Erlaubnis des E-Mail-Empfängers zum Versand weiterer E-Mails einzuholen. |
ZustimmungsverfahrenDie Anmeldung zu einem Newsletter ist immer mit einem Zustimmungsverfahren verbunden. Bei jedem Newsletter kann die Opt-in Art eingestellt werden. Nur Adressen die auch dieselbe Opt-in Art wie im Newsletter besitzen bekommen das E-Mail zugestellt. |
In der WBS werden fünf Zustimmungsverfahren verwendet: 1. Admin 2. Kein Opt-in 3. Einfaches Opt-in 4. Doppeltes Opt-in, nicht bestätigt 5. Doppeltes Opt-in |
AdminEs gibt Situationen, in denen die Anmeldung zu einem Newsletter auf andere Weise erfolgt als über ein Online-Formular. In diesen Fällen können Sie das Newsletter-Abo manuell für den Kontakt einrichten. Hierbei ist wichtig, dass Sie jederzeit nachweisen können, dass der Empfänger dem Versand von E-Mails ausdrücklich zugestimmt hat, am besten durch eine entsprechende schriftliche Erklärung, die Sie in Ihrem Dateimanager aufbewahren. Hier sehen Sie alle Newsletter, die für diesen Kontakt abonniert sind. a) Gehen Sie in die CRM und wählen eine Adresse aus. Klicken Sie auf den grauen Reiter "Newsletter Opt-in". b) Ein weiteres Newsletter-Abo fügen Sie mit "+Newsletter hinzufügen" hinzu. c) In dem Auswahlfeld werden alle Newsletter Arten angezeigt. Z.B. können Sie FollowUp auswählen. Dann werden in der Liste nur Einträge für den FollowUp angezeigt. d) In der Liste sehen Sie die vorhandenen Newsletter Opt-in Status für diese Adresse. |
Kein Opt-inKein Opt-in zu vereinbaren, kommt in der Praxis für wiederholt versendete E-Mails innerhalb eines Informationsdienstes fast nie vor. Aus anonymen Servern versendete Werbemails für etliche Produkte und Dienstleistungen zweifelhafter Seriosität bedienen sich dieser Methode, die in der Internet-Welt als Versand von SPAM-Mails bekannt ist. Einzelne Mitteilungen an Ihre Kontakte zu wichtigen Themen sind hiervon nicht betroffen und bedürfen auch keiner Zustimmung. Diese Mitteilungen werden auch nicht als Newsletter versendet, sondern als einfaches E-Mail-Rundschreiben. |
Einfaches Opt-inDas einfache Opt-in ist ein Zustimmungsverfahren in einem Schritt. Das heißt: Der Webseitenbesucher stimmt dem Versand weiterer E-Mails zu, ohne dies in einem zweiten Schritt zu bestätigen. In dieser Vorgehensweise liegt die Gefahr, dass ein Dritter mit einer fremden E-Mail-Adresse eine solche Zustimmung erteilt, ohne dass der E-Mail-Empfänger davon Kenntnis hat. Erst beim Erhalt der ersten E-Mail kann er sich von dem ohne sein Zutun abonnierten Newsletter abmelden. Die Rechtsprechung in Deutschland hat sich darauf eingestellt und lässt nur die Zustimmung in zwei Schritten gelten. Es ist zu empfehlen, grundsätzlich das doppelte Opt-in-Verfahren anzuwenden, wenn die Zustimmung zu einem regelmäßigen E-Mail-Versand eingeholt werden soll. |
Doppeltes Opt-in, nicht bestätigtDas doppelte Opt-in ist ein Zustimmungsverfahren in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird die Zustimmung erteilt, im zweiten Schritt wird die Zustimmung bestätigt. Zwischen dem ersten und dem zweiten Schritt liegt eine Zeitspanne, während der das doppelte Opt-in nicht bestätigt ist. In dieser Zeitspanne gilt die Zustimmung als nicht erteilt und hat für den Versand eines E-Mails dieselbe Auswirkung wie eine Abmeldung: Der Versand an den aktuellen Empfänger kommt für das aktuelle E-Mail im Rahmen des aktuellen Newsletters nicht zustande. |
Doppeltes Opt-inDas doppelte Opt-in ist ein Zustimmungsverfahren in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird die Zustimmung erteilt, im zweiten Schritt wird die Zustimmung bestätigt. Der erste Schritt in diesem doppeltem Opt-in genannten Zustimmungsverfahren besteht darin, dass der potenzielle Empfänger im Anmeldeformular für den Newsletter zunächst seine Zustimmung zum Bezug von E-Mails erteilt, dies allerdings in einem zweiten Schritt bestätigen muss. Der Interessent schickt also zuerst das Formular mit seiner positiven Antwort ab und erhält noch im Browser evtl. eine sofortige kurze Bestätigung. In dieser Bestätigung sollte der Hinweis stehen, dass der Interessent jetzt ein E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erhält und darin aufgefordert wird, durch Anklicken des Bestätigungslinks seine Anforderung zum Erhalt des Newsletters zu bestätigen. Ein Hinweis darauf, dass dies zu seiner Sicherheit geschieht, lässt seine Bereitschaft deutlich größer werden, diese Bestätigung zu schicken. Ein herausragendes Merkmal der WBS ist die Möglichkeit, für jeden Newsletter-Abo einen individuellen Text für den Bestätigungs-Link festzulegen, der sich auf den bestellten Newsletter bezieht. |